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Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 11. Dezember 2024 · TOP 16

6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Luftrettungsdienstes der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers "Christoph 13" vom 19.12.2003

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss empfahl einstimmig die Anpassung der Gebührensatzung für den Rettungshubschrauber „Christoph 13“. Ziel der neuen Regelung ist es, finanzielle Fehlbeträge der vergangenen Jahre auszugleichen, die durch gestiegene Betriebskosten und weniger Einsatzflugminuten entstanden sind.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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