Worum es geht
Der Ausschuss empfahl einstimmig die Anpassung der Gebührensatzung für den Rettungshubschrauber „Christoph 13“. Ziel der neuen Regelung ist es, finanzielle Fehlbeträge der vergangenen Jahre auszugleichen, die durch gestiegene Betriebskosten und weniger Einsatzflugminuten entstanden sind.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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