Worum es geht
Der Rat der Stadt Bielefeld hat der Vorschlagsliste für die Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern beim Oberverwaltungsgericht Münster einstimmig bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre geeignete Personen für dieses Ehrenamt vorzuschlagen. Die ausgewählten Personen können somit ab Februar 2025 die Rechtsprechung am Landesgericht für fünf Jahre mitgestalten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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