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Rat der Stadt Bielefeld · 27. Juni 2024 · TOP 15

4. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Bielefeld nebst Gebührentarif vom 18.Dezember 2007

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat die 4. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung einstimmig beschlossen. Hintergrund ist der Kostendeckungsgrad von derzeit nur rund 68 Prozent sowie die veränderten Wünsche bei Bestattungsarten wie pflegefreien Urnengräbern. Für die Bürgerinnen und Bürger führt dies zu einer Anpassung der Gebühren auf den 19 städtischen Friedhöfen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Friedhofsgebühren
  • #Bestattung
  • #Friedhöfe

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