Worum es geht
Der Rat hat die 4. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung einstimmig beschlossen. Hintergrund ist der Kostendeckungsgrad von derzeit nur rund 68 Prozent sowie die veränderten Wünsche bei Bestattungsarten wie pflegefreien Urnengräbern. Für die Bürgerinnen und Bürger führt dies zu einer Anpassung der Gebühren auf den 19 städtischen Friedhöfen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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