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Rat der Stadt Bielefeld · 27. Juni 2024 · TOP 21

Neufassung der Benutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bielefeld

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Benutzungsordnung für städtische Kindertageseinrichtungen wurde einstimmig neu gefasst und tritt zum 1. August 2024 in Kraft. Die Neuregelung passt die Vorgaben an die aktuelle Rechtslage an, verweist auf die Impfpflicht und erhöht die Anzahl der pädagogischen Schließtage pro Kindergartenjahr von zwei auf vier.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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