Worum es geht
Der Rat hat die 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung abweichend von der Verwaltungsvorlage einstimmig beschlossen. Mit den Änderungen werden zuvor gefasste Beschlüsse sowie die Anpassungen an die neue nordrhein-westfälische Entschädigungsverordnung für Ausschuss- und Ratsmitglieder umgesetzt. Dies regelt die internen Rechtsgrundlagen und Entschädigungen für kommunale Vertreterinnen und Vertreter.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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