Worum es geht
Der Rat hat einstimmig beschlossen, die Verträge städtischer Beteiligungsgesellschaften an geänderte gesetzliche Regelungen anzupassen. Die Unternehmen müssen ihre Abschlüsse zwar weiterhin wie Großunternehmen prüfen lassen, ein Nachhaltigkeitsbericht ist künftig jedoch nur noch dann verpflichtend, wenn die Unternehmen die gesetzlichen Kriterien dafür auch tatsächlich erfüllen. Der Beschluss gilt vorbehaltlich des Verfahrens bei der Aufsichtsbehörde.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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