Worum es geht
Der Stadtrat hat dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Land NRW über die Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Vereinbarung regelt Zuständigkeiten und Aufgabenverteilungen zwischen der Bielefelder Ausländerbehörde und der Bezirksregierung Detmold auf neuer rechtlicher Basis einheitlich. Für Bielefeld schafft der Vertrag klare rechtliche Grundlagen für den weiteren Betrieb der Landeseinrichtung.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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