Worum es geht
Der Rat hat eine Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührenordnung beschlossen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Damit werden verschiedene Verwaltungsgebühren angepasst, unter anderem entfällt die Gebühr für analoge Hundesteuermarken durch die Digitalisierung, während für Zweitausfertigungen von Grundbesitzabgabenbescheiden neue Entgelte greifen. Für die Bürgerinnen und Bürger verändern sich dadurch punktuell die Kosten bei Behördenleistungen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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