Worum es geht
Der Rat der Stadt Bielefeld hat der Änderung des Gesellschaftsvertrags der OWL Verkehr GmbH einstimmig zugestimmt. Durch die Anpassung an neue gesetzliche Vorgaben entfällt für das als kleine Kapitalgesellschaft eingestufte Nahverkehrsunternehmen die Pflicht zur Erstellung eines Lage- und Nachhaltigkeitsberichts. Die Neuregelung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Bezirksregierung Detmold.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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