Frisch Auf! Bielefeld

Stadtentwicklungsausschuss · 30. Januar 2024 · TOP 14

Satzung über die Anordnung eines besonderen Vorkaufsrechts für das Gebiet der in Aufstellung befindlichen 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. III/1/01.14 „Neustädter Straße, Breite Straße, Kreuzstraße, Nebels-wall, Obernstraße“ - Stadtbezirk Mitte

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Stadtentwicklungsausschuss hat eine Vorkaufssatzung für das Areal rund um die Neustädter Straße im Bezirk Mitte einstimmig empfohlen. Damit sichert sich die Stadt Bielefeld ein Vorkaufsrecht für Grundstücke, um das Gymnasium am Waldhof baulich erweitern zu können. Dies soll helfen, den steigenden Schülerzahlen und dem Platzmangel an der Schule zu begegnen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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