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Stadtentwicklungsausschuss · 30. Januar 2024 · TOP 21.1

Erlass der Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und der Gestaltungssatzung gemäß § 89 BauO NRW 2018 für die ehemalige Britensiedlung „Joseph-Haydn-Straße“ - Stadtbezirk Mitte - - Satzungsbeschlüsse -

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

Für die ehemalige Britensiedlung an der Joseph-Haydn-Straße hat der Stadtentwicklungsausschuss bei einer Enthaltung einstimmig Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen beschlossen. Die Regelungen sollen das einheitliche Erscheinungsbild und den städtebaulichen Charakter des Viertels vor privaten Umgestaltungen schützen. Für Anwohner und künftige Käufer der Häuser gelten damit verbindliche Vorgaben bei Umbauten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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