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Stadtentwicklungsausschuss · 16. April 2024 · TOP 22.1

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/ St 50 „Wohnen und Arbeiten auf dem Schillinggelände“ für eine Teilfläche südwestlich der Paderborner Straße, begrenzt durch das Flurstück 321 (Kreuzkirche) und die Altmühlstraße im Süden - Stadtbezirk Sennestadt - Satzungsbeschluss

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat die Änderung des Bebauungsplans für das Schillinggelände in Sennestadt einstimmig beschlossen. Die Planänderung sichert eine alternative Verkehrsanbindung der dortigen Grundstücke, da die ursprüngliche Erschließung über die Paderborner Straße nicht umgesetzt werden kann.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Verkehrserschließung
  • #Bebauungsplan
  • #Sennestadt

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