Worum es geht
Der Ausschuss empfahl mit großer Mehrheit eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung, die ein Fütterungsverbot für wildlebende Tiere in einem festgelegten Innenstadtbereich vorsieht. Die Maßnahme ist Teil eines Konzepts zur Regulierung der Stadttauben, um die Tiere gezielt an städtische Futterstellen zu gewöhnen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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