Frisch Auf! Bielefeld

Sozial- und Gesundheitsausschuss · 13. Mai 2025 · TOP 15.2

Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bielefeld (Fütterungsverbot wildlebender Tiere)

Mit großer Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss empfahl mit großer Mehrheit eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung, die ein Fütterungsverbot für wildlebende Tiere in einem festgelegten Innenstadtbereich vorsieht. Die Maßnahme ist Teil eines Konzepts zur Regulierung der Stadttauben, um die Tiere gezielt an städtische Futterstellen zu gewöhnen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Fütterungsverbot
  • #Stadttauben
  • #Tierschutz
  • #Ordnungsrecht

Im Ratsinformationssystem

Mehr dazu