Frisch Auf! Bielefeld

Sozial- und Gesundheitsausschuss · 13. Mai 2025 · TOP 5.2

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige im Gebiet der Stadt Bielefeld Berichterstattung: Beigeordneter Herr Adamski

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss empfahl einstimmig den Erlass einer städtischen Verordnung, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige in Bielefeld verbietet. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor erheblichen gesundheitlichen Schäden durch den Inhalationskonsum der Substanz zu schützen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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