Worum es geht
Der Ausschuss empfahl einstimmig den Erlass einer städtischen Verordnung, die den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige in Bielefeld verbietet. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche vor erheblichen gesundheitlichen Schäden durch den Inhalationskonsum der Substanz zu schützen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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