Frisch Auf! Bielefeld

Finanz- und Personalausschuss · 28. Januar 2025 · TOP 7

4. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld vom 13.10.2011 – Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in den äußeren Bezirken (Zone 4) werden für die Jahre 2025 und 2026 auf 25 Prozent gesenkt. Der einstimmige Beschluss zielt darauf ab, ehrenamtliche Organisatoren von Stadtteilfesten wirtschaftlich zu entlasten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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