Worum es geht
Die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in den äußeren Bezirken (Zone 4) werden für die Jahre 2025 und 2026 auf 25 Prozent gesenkt. Der einstimmige Beschluss zielt darauf ab, ehrenamtliche Organisatoren von Stadtteilfesten wirtschaftlich zu entlasten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Finanz- und Personalausschuss vom 28. Januar 2025
- Vorlage 9235/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage 2 4 Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung 1 Zonenplan (PDF)
- Anlage 1 4 Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung 1 (PDF)
- Anlage 3 4 Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung 1 (PDF)