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Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 29. Januar 2025 · TOP 5

Regelungen zum Auslagenersatz gem. § 14 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Auch der Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss hat die Neuregelungen zum Auslagenersatz für Ratsmitglieder einstimmig befürwortet. Die Empfehlung betrifft Regelungen zu Parkausweisen im Neuen Rathaus, Zuschüssen für den Nahverkehr und digitalen Arbeitsgeräten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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