Frisch Auf! Bielefeld

Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 29. Januar 2025 · TOP 9

4. Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung der Stadt Bielefeld vom 13.10.2011 - Herabsetzung der Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 auf 25 % des Ansatzes befristet vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat einstimmig empfohlen, die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 für die Jahre 2025 und 2026 auf 25 Prozent zu senken. Dies soll ehrenamtliche Organisatoren von Stadtteilfesten in den äußeren Bezirken wirtschaftlich entlasten. Die Stadt rechnet dadurch mit Mindereinnahmen von jährlich etwa 10.000 Euro.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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