Worum es geht
Der Ausschuss hat einstimmig empfohlen, die Sondernutzungsgebühren für Veranstaltungen in der Zone 4 für die Jahre 2025 und 2026 auf 25 Prozent zu senken. Dies soll ehrenamtliche Organisatoren von Stadtteilfesten in den äußeren Bezirken wirtschaftlich entlasten. Die Stadt rechnet dadurch mit Mindereinnahmen von jährlich etwa 10.000 Euro.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss vom 29. Januar 2025
- Vorlage 9235/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage 2 4 Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung 1 Zonenplan (PDF)
- Anlage 1 4 Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung 1 (PDF)
- Anlage 3 4 Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung 1 (PDF)