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Rat der Stadt Bielefeld · 5. Juni 2025 · TOP 16

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige im Gebiet der Stadt Bielefeld

Einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat bei einigen Enthaltungen einstimmig verboten, Lachgas im Stadtgebiet an Minderjährige zu verkaufen oder abzugeben. Ziel der neuen Verordnung ist es, Jugendliche vor den erheblichen gesundheitlichen Gefahren des Konsums als Rauschmittel zu schützen. Zudem sollen Probleme und Risiken durch weggeworfene Gaskartuschen im Müll verringert werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Lachgas
  • #Jugendschutz
  • #Gesundheit
  • #Drogenprävention

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