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Rat der Stadt Bielefeld · 5. Juni 2025 · TOP 21

Satzungsänderungen KSV OWL GmbH "genehmigtes Kapital" und "eingeschränkte Berichtspflicht"

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig Änderungen an der Satzung der Klärschlammverwertung OWL GmbH beschlossen. Diese betreffen Anpassungen beim genehmigten Kapital sowie Regelungen zu einer eingeschränkten Berichtspflicht der Gesellschaft. Für Bielefeld regelt dies formale Grundlagen bei der Beteiligung an der interkommunalen Klärschlammverwertung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Klärschlammverwertung
  • #Satzungsänderung
  • #Beteiligungsverwaltung

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