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Rat der Stadt Bielefeld · 5. Juni 2025 · TOP 29

Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. I/S 66 „Wohngebiet östlich und westlich des Nolkenfeldes“ - Stadtbezirk Senne - Satzungsbeschluss

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig eine Veränderungssperre für das Wohngebiet östlich und westlich des Nolkenfeldes im Stadtbezirk Senne beschlossen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Siedlung vor dem Abschluss des neuen Bebauungsplans ungesteuert baulich verdichtet und verändert. Für Grundstückseigentümer und Bauwillige bedeutet dies, dass Bauvorhaben in diesem Areal vorerst Beschränkungen unterliegen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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