Worum es geht
Der Rat hat einstimmig einer Änderung des Gesellschaftsvertrages der regionalen Entwicklungsgesellschaft OstWestfalenLippe GmbH zugestimmt. Die Anpassungen regeln unter anderem Fristen bei einem Gesellschafteraustritt sowie Mehrheitsverhältnisse bei Förderprojekten neu. Die Wirksamkeit steht noch unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch die Bezirksregierung Detmold.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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