Worum es geht
Der Rat hat die Erhöhung der Gebühren für die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben ab dem 1. Januar 2026 einstimmig beschlossen. Angehoben werden sowohl die Anfahrtspauschale als auch die mengenabhängigen Gebühren pro Kubikmeter Schlamm und Abwasser. Auf die betroffenen Haushalte kommen damit höhere Kosten für die Entleerung ihrer Abwasseranlagen zu.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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