Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 10. Juli 2025 · TOP 41

Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bielefeld und den Kreisen Herford und Lippe vom 16.03.2017 über die Übernahme der Zuständigkeit der Beseitigungspflicht von tierischen Nebenprodukten

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig beschlossen, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Kreisen Herford und Lippe zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte anzupassen. Hintergrund ist die Verlängerung des Vertrags mit dem beauftragten Entsorgungsunternehmen bis Ende 2028. Für Bielefeld führt dies zu geringen Mehrkosten von jährlich rund 550 Euro, die innerhalb des Budgets gedeckt werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Tierkörperbeseitigung
  • #Kreis Lippe
  • #Kreis Herford
  • #Interkommunale Zusammenarbeit

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