Worum es geht
In der Bielefelder Innenstadt gilt künftig in einem festgelegten Bereich ein Fütterungsverbot für wildlebende Tiere. Der Ausschuss hat die entsprechende Änderung der städtischen Ordnungsverordnung mit großer Mehrheit beschlossen. Damit sollen vor allem Stadttauben gezielt an betreute Fütterungsstellen gelenkt werden, um ihre Population einzudämmen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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