Frisch Auf! Bielefeld

Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 4. Juni 2025 · TOP 10

Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bielefeld (Fütterungsverbot wildlebender Tiere)

Mit großer Mehrheit beschlossen

Worum es geht

In der Bielefelder Innenstadt gilt künftig in einem festgelegten Bereich ein Fütterungsverbot für wildlebende Tiere. Der Ausschuss hat die entsprechende Änderung der städtischen Ordnungsverordnung mit großer Mehrheit beschlossen. Damit sollen vor allem Stadttauben gezielt an betreute Fütterungsstellen gelenkt werden, um ihre Population einzudämmen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Fütterungsverbot
  • #Stadttauben
  • #Öffentliche Ordnung

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