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Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 4. Juni 2025 · TOP 12

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid („Lachgas“) an Minderjährige im Gebiet der Stadt Bielefeld

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

In Bielefeld wird die Abgabe und der Verkauf von Distickstoffmonoxid, bekannt als Lachgas, an Kinder und Jugendliche verboten. Der Ausschuss beschloss die Schutzverordnung bei einer Enthaltung einstimmig. Damit soll verhindert werden, dass Minderjährige die Substanz als gesundheitsgefährdende Partydroge konsumieren.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Lachgasverbot
  • #Gesundheitsschutz

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