Worum es geht
Der Ausschuss hat Satzungsänderungen für die Klärschlammverwertung OWL GmbH einstimmig beschlossen und dem Rat zur Annahme empfohlen. Die Anpassungen betreffen die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zum genehmigten Kapital und zu eingeschränkten Berichtspflichten. Für Bielefeld regelt dies die formale Ausgestaltung der städtischen Beteiligung an der Gesellschaft.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Klärschlammverwertung
- #Satzungsänderung
- #Beteiligungsmanagement
- #Abwasserwirtschaft
Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss vom 4. Juni 2025
- Vorlage 9879/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage 1 zur BS Inhalt der Gesellschafterbeschlüsse zu Satzungsänderung NEU 07042025 (PDF)
- Anlage 2 zur öffentlichen nicht öffentlichen BS Synopse der Satzungsänderungen NEU 07042025 (PDF)