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Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 4. Juni 2025 · TOP 15

Satzungsänderungen KSV OWL GmbH "genehmigtes Kapital" und "eingeschränkte Berichtspflicht"

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss hat Satzungsänderungen für die Klärschlammverwertung OWL GmbH einstimmig beschlossen und dem Rat zur Annahme empfohlen. Die Anpassungen betreffen die gesellschaftsrechtlichen Regelungen zum genehmigten Kapital und zu eingeschränkten Berichtspflichten. Für Bielefeld regelt dies die formale Ausgestaltung der städtischen Beteiligung an der Gesellschaft.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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  • #Beteiligungsmanagement
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