Worum es geht
Der Ausschuss befürwortete einstimmig Anpassungen im Gesellschaftsvertrag der regionalen Entwicklungsgesellschaft OstWestfalenLippe GmbH. Die Änderungen betreffen unter anderem Regeln zur Finanzierung von Förderprojekten sowie eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten bei einem Gesellschafteraustritt. Auch diese Vertragsänderung muss noch von der Bezirksregierung Detmold geprüft werden.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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