Worum es geht
Die Wahlordnung für die Direktwahl des Bielefelder Integrationsrates wird an geänderte gesetzliche Fristen angepasst. Der Ausschuss stimmte bei einer Enthaltung einstimmig für die Änderungssatzung, durch die unter anderem Wahlscheine künftig bis zum zweiten Tag vor der Wahl um 15.00 Uhr beantragt werden können. Ein geplantes neues Berechnungsverfahren für die Sitze wird nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs zunächst nicht umgesetzt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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