Worum es geht
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat bei einigen Enthaltungen die dauerhafte Aufhebung der städtischen Vergabegrundsätze sowie der bisherigen Zuständigkeitsregelungen für die Ratsausschüsse bei Vergaben. Diese Richtlinien waren bereits bis Ende 2025 befristet ausgesetzt und sollen nun nicht wieder in Kraft treten, da bestehende Regelwerke als ausreichend erachtet werden. Für die Stadt Bielefeld bedeutet der Schritt eine Fortführung vereinfachter bürokratischer Abläufe bei Auftragsvergaben.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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