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Finanz- und Personalausschuss · 19. Dezember 2024 · TOP 5.2

Satzung der Stadt Bielefeld über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Finanz- und Personalausschuss hat die Hebesatzsatzung für die Grundsteuern A und B für die Jahre 2025 und 2026 einstimmig beschlossen. Hintergrund ist die bundesweite Grundsteuerreform, deren Umsetzung in Bielefeld insgesamt aufkommensneutral erfolgen soll.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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