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Rat der Stadt Bielefeld · 12. März 2026 · TOP 11

Bebauungsplan Nr. 35.1 „Einzelhandelssteuerung zwischen der Gütersloher Straße und der Straße Im Brocke / Brackwede“- Stadtbezirk Brackwede -Satzungsbeschluss

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat der Stadt Bielefeld hat den Bebauungsplan zur Einzelhandelssteuerung zwischen der Gütersloher Straße und der Straße Im Brocke einstimmig als Satzung beschlossen. Die Regelung soll insbesondere das Versorgungszentrum in Ummeln stärken und verhindern, dass Kaufkraft durch neue Verkaufsflächen in das Gewerbegebiet abfließt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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