Worum es geht
Der Rat hat eine Änderung des Bebauungsplans im Altstadtbereich zwischen Obernstraße, Neustädter Straße und Waldhof einstimmig beschlossen. Ziel ist die Anpassung an die neue Werbeanlagensatzung der Bielefelder Altstadt, um einheitliche Gestaltungsregeln für Werbung sicherzustellen und das historische Stadtbild zu wahren.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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