Worum es geht
Der Rat der Stadt Bielefeld hat die 3. Änderung des Bebauungsplans für den Bereich Klosterplatz einstimmig beschlossen. Mit der Anpassung an die übergeordnete Werbeanlagensatzung sollen künftig auch dort einheitliche Vorgaben für Werbeflächen gelten, um die historische Altstadtkulisse zu schützen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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