Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 11. Juni 2026 · TOP 14

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Diebrocker Straße von Wallenbrücker Straße bis einschließlich des Flurstücks 152 (Diebrocker Straße 32)

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig den Erlass einer Satzung beschlossen, um Beiträge für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Diebrocker Straße zu erheben. Da der Auftrag bereits Ende 2016 vergeben wurde, greifen die Förder- und Erstattungsregelungen des Landes Nordrhein-Westfalen nicht, sodass die Anlieger herangezogen werden müssen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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