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Finanz- und Personalausschuss · 10. Februar 2026 · TOP 10.2

Antrag nach § 24 GO NRW der Hundenothilfe-OWL e.V. vom 03.06.2025 zur Befreiung von Hunden in privaten Pflegestellen von der Hundesteuerpflicht

Mit großer Mehrheit abgelehnt

Worum es geht

Ein Bürgerantrag der Hundenothilfe-OWL e.V., Hunde in privaten Pflegestellen während der Vermittlungsphase von der Hundesteuer zu befreien, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Verwaltung verwies auf den hohen bürokratischen Kontrollaufwand sowie die Möglichkeit anteiliger Steuererstattungen bei kurzzeitiger Haltung. Damit ändert sich die Hundesteuersatzung für Pflegehunde nicht.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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