Worum es geht
Mit großer Mehrheit hat der Ausschuss die 18. Nachtragssatzung zur Verwaltungsgebührenordnung beschlossen, die zum 1. April 2026 wirksam wird. Damit werden Gebührentarife angepasst, darunter eine neue Gebühr von 7,80 Euro für die manuelle Ausfertigung von Bescheidduplikaten bei Grundbesitzabgaben. Dies führt zu leichten Mehrerträgen im städtischen Haushalt und deckt den personellen Mehraufwand ab.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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