Frisch Auf! Bielefeld

Finanz- und Personalausschuss · 10. Februar 2026 · TOP 9

Aufhebung rechtlich unselbstständiger Stiftungen gem. § 100 Absatz 2 GO NRW

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Ausschuss empfahl einstimmig, zwei unselbstständige Stiftungen aufzuheben, darunter die Bruno-Möller-Gedächtnisstiftung, deren Restvermögen von rund 4.145 Euro an die Deutsche Härtefall-Stiftung übertragen wird. Bei der Stiftung Möllerstift fließt das Vermögen von etwa 2.626 Euro in die selbstständige Stiftung Möllerstift. Für die Bielefelder Stadtverwaltung entfällt damit der Verwaltungsaufwand für Stiftungen, deren Zinserträge für den ursprünglichen Zweck nicht mehr ausreichten.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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