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Finanz- und Personalausschuss · 2. Juni 2026 · TOP 13

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Diebrocker Straße von Wallenbrücker Straße bis einschließlich des Flurstücks 152 (Diebrocker Straße 32)

Mit großer Mehrheit beschlossen

Worum es geht

Mit großer Mehrheit wurde die Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Diebrocker Straße beschlossen. Da der Auftrag für die Erneuerung der Beleuchtung bereits 2016 erteilt wurde, greift die Landesförderung nicht, sodass die Anlieger an den Kosten beteiligt werden müssen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Straßenausbaubeiträge
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