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Finanz- und Personalausschuss · 14. Juli 2026 · TOP 20

Aufhebung der rechtlich unselbstständigen Stiftung „Dr.-Karl-Möller-Stiftung – Stiftung der heimischen Wirtschaft“ gem. § 100 Absatz 2 GO NRW

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die unselbstständige Dr.-Karl-Möller-Stiftung wird zum 1. Januar 2027 aufgehoben, was der Ausschuss einstimmig beschlossen hat. Das Restvermögen von rund 20.100 Euro wird gemäß dem Stifterwillen zweckgebunden an das Berufskolleg Senne übertragen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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