Worum es geht
Ein Antrag auf Ausnahmen bei der geplanten Beherbergungssteuer wurde abgelehnt. Damit werden gemeinnützige Bildungsträger wie Bildungshäuser nicht von der Abgabe befreit, und es gibt keine pauschalen Abzüge für Mahlzeiten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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