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Stadtentwicklungsausschuss · 19. Mai 2026 · TOP 8

Erlass einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen in der Diebrocker Straße von Wallenbrücker Straße bis einschließlich des Flurstücks 152 (Diebrocker Straße 32)

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Stadtentwicklungsausschuss hat den Erlass einer Satzung über Beiträge für Straßenbaumaßnahmen an der Diebrocker Straße bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen. Damit besteht die rechtliche Grundlage, um Anliegerbeiträge für den festgelegten Straßenabschnitt zu erheben.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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