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Stadtentwicklungsausschuss · 30. Juni 2026 · TOP 25.2

Gestaltungssatzung gemäß § 89 Absatz 1 Nummer 1 BauO NRW 2018 „Joseph-Haydn-Straße“ und Aufhebung der Gestaltungssatzung gemäß § 89 Absatz 1 Nummer 1 BauO NRW 2018 „Joseph-Haydn-Straße“ vom 19.02.2024- Stadtbezirk Mitte -Satzungsbeschlüsse

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Für das Gebiet der ehemaligen Britensiedlung an der Joseph-Haydn-Straße im Bezirk Mitte wurde einstimmig eine Gestaltungssatzung beschlossen und die alte Fassung von Februar 2024 aufgehoben. Die Satzung regelt verbindliche gestalterische Vorgaben für bauliche Maßnahmen im Plangebiet. Für Anwohnende und Bauverantwortliche vor Ort gelten damit aktualisierte Regeln für das Erscheinungsbild der Siedlung.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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