Worum es geht
Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat Neuerungen bei den Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen mit sozialen Trägern einstimmig beschlossen. Neben neuen inhaltlichen Schwerpunkten gegen Armut und Vereinsamung soll geprüft werden, ob Vertragslaufzeiten ab 2029 von drei auf fünf Jahre verlängert werden können.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Sozialplanung
- #Trägerverträge
- #Armutsbekämpfung
Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration vom 14. Oktober 2026
- Vorlage 1912/2025-2030
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- Anlage 1-Bericht zur Weiterentwicklung der LuF in der Vertragsperiode 2026-2028 (PDF)
- Anlage 2-Zeitplan Vorbereitung Vertragsperiode 2029ff- Stand 14.07.2026 (PDF)
- Anlage 3- Grafik Polit. Jahressteuerungszyklus LuF (PDF)