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Anfrage 0074/2020-2025 · Bezirksvertretung Brackwede · 26. November 2020 · TOP 4.6

Markierung des überfahrbaren Angebotsstreifens im Stadtbezirk Brackwede

Anfrage der SPD-Fraktion

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion fragt, warum die Markierung des überfahrbaren Angebotsstreifens für Radfahrende an der Cheruskerstraße zwischen der Einmündung „Am Preßwerk“ und der Bahnunterführung „Uthmannstraße“ unterbrochen ist. Zudem erkundigt sie sich, wie Radfahrende an dieser Stelle besser geschützt werden können.

Antwort der Verwaltung

Das Amt für Verkehr erklärt, dass für Schutzstreifen eine Fahrbahn-Mindestbreite von 5,50 Metern erforderlich ist, damit der Begegnungsverkehr von Lastkraftwagen und Personenwagen den Streifen nicht mitnutzen muss. Da die Gesamtbreite im betroffenen Abschnitt lediglich 7,15 Meter beträgt, waren keine beidseitigen Schutzstreifen möglich; daher wurde der Streifen vorrangig auf der bergauf führenden Seite angelegt und in zu schmalen Bereichen ganz weggelassen. Ein darüber hinausgehender Schutz ließe sich nur durch bauliche Maßnahmen erzielen, wobei der Bereich keine Unfallhäufungsstelle darstellt.

  • Für die Anlage von Schutzstreifen ist eine Fahrbahn-Mindestbreite von 5,50 Metern erforderlich.
  • Die Fahrbahnbreite im bestehenden Abschnitt liegt bei 7,15 Metern.
  • Der bergauf führende Schutzstreifen wurde mit einer verbleibenden Breite von 1,65 Metern markiert.
  • Die entsprechenden Markierungsarbeiten wurden im April 2017 durchgeführt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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