Gefragt
Der Einzelvertreter der FDP fragt, ob bei einer mehrwöchigen Baustelle auf der Hauptstraße zwischen Berliner Straße und Jenaer Straße zwingend eine Einbahnstraßenregelung mit weiträumiger Umleitung statt einer Baustellenampel eingerichtet werden muss. Er verweist auf erhebliche Umwege für Anwohnende, fehlende Beschilderung zum Krankenhaus Rosenhöhe sowie möglichen Schleichverkehr über ein Privatgelände.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr erläutert, dass die Einbahnstraßenregelung erforderlich ist, weil die Baustelle nur etwa 80 Meter hinter einer ampelgeregelten Kreuzung liegt und eine Baustellenampel zu Rückstaus führen würde. Zudem muss auf eine Baustellenampel verzichtet werden, um den durchgehenden Stadtbahnbetrieb aufrechtzuerhalten. Für das Krankenhaus ist am Ende der Umleitung ein entsprechendes Hinweisschild eingerichtet.
- Der Baustellenbereich liegt rund 80 Meter hinter der Kreuzung Berliner Straße, Hauptstraße und Bodelschwinghstraße.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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