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Anfrage 0284/2025-2030 · Bezirksvertretung Brackwede · 29. Januar 2026 · TOP 4.3

Fällungen entlang des Ostwestfalendamms in Brackwede

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach den Gründen und der rechtlichen Zulässigkeit von umfangreichen Gehölz- und Baumfällungen durch Straßen.NRW entlang des Ostwestfalendamms in Brackwede. Zudem fragt sie nach einer Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde, möglichen Auswirkungen auf die Lutterquelle sowie Wegen zur Einflussnahme auf künftige Pflegearbeiten.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erklärt, dass die Ziele von Straßen.NRW im Vorfeld nicht mitgeteilt wurden und die Pflege des Straßenbegleitgrüns in der gesetzlichen Eigenverantwortung des Landesbetriebs liegt. Eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde vorab fand nicht statt, laut Wasserbehörde gibt es jedoch keine direkten Beeinträchtigungen der Lutterquelle, sofern kein Häckselgut in das Gewässer gerät. Einflussmöglichkeiten bestehen nur im Rahmen eines regelmäßigen Abstimmungstreffens, verbindliche Gewährleistungen kann die Stadtverwaltung jedoch nicht geben.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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