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Anfrage 1145/2020-2025 · Bezirksvertretung Brackwede · 15. April 2021 · TOP 4.4

Vorhandensein, Genehmigung und Überprüfung der Hygienekonzepte bei religiösen Veranstaltungen im Stadtbezirk Brackwede

Anfrage des Einzelvertreters der FDP

  • Einzel
  • FDP

Gefragt

Der Einzelvertreter der FDP erkundigt sich, ob für religiöse Treffen der örtlichen Gemeinden im Stadtbezirk Brackwede genehmigte Hygienekonzepte vorliegen und ob deren Einhaltung kontrolliert wird. Hintergrund sind Bürgerbeobachtungen von größeren Menschenansammlungen vor religiösen Einrichtungen ohne Einhaltung von Mindestabständen und Maskenpflicht.

Antwort der Verwaltung

Das Ordnungsamt erklärt, dass nach der Coronaschutzverordnung kein behördlich genehmigtes Hygienekonzept für religiöse Zusammenkünfte erforderlich ist, da Religionsgemeinschaften eigenverantwortlich über Präsenzveranstaltungen entscheiden und eigene Regelungen aufstellen können. Diese Regelungen müssen sechs Mindeststandards erfüllen, darunter Mindestabstände, Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung und ein Gesangsverzicht. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird stichprobenartig sowie anlassbezogen bei vorliegenden Beschwerden überprüft.

  • In Bielefeld finden an jedem Wochenende über 100 Gottesdienste in Präsenz statt.
  • Ohne vorgelegte Eigenregelungen müssen religiöse Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen mindestens zwei Werktage im Voraus angemeldet werden.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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