Gefragt
Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den Sondernutzungserlaubnissen für Verkaufsautomaten wie Zigaretten-, Kaugummi- oder Kondomautomaten im öffentlichen Straßenraum des Stadtbezirks Brackwede. Hintergrund ist die Sorge vor verwahrlosten Automaten, die das Erscheinungsbild des Bezirks beeinträchtigen. Zudem wird nach den vergebenen Auflagen sowie deren Kontrolle gefragt.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass im Stadtbezirk Brackwede derzeit lediglich eine Sondernutzungsgenehmigung für einen Kondomautomaten vorliegt. Die Genehmigungen enthalten typischerweise Vorgaben zur Sauberkeit der Fläche, Haftungsregelungen sowie das Gebot, den Fußgängerverkehr nicht zu behindern. Zudem wird die Genehmigung auf jederzeitigen Widerruf erteilt; die Einhaltung der Auflagen wird aus personellen Gründen in der Regel nur bei Beschwerden kontrolliert.
- Im Stadtbezirk Brackwede besteht momentan 1 Sondernutzungsgenehmigung für einen Kondomautomaten.
- Für den Fußgängerverkehr muss eine Gehwegbreite von mindestens 2 Metern frei bleiben.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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