Gefragt
Der Einzelvertreter der FDP fragt, warum die ehemalige Gaststätte „Am Stadion“ keine Genehmigung besitzt, obwohl sie seit Jahrzehnten betrieben wurde. Zudem erkundigt er sich, welche Schritte für einen rechtssicheren Betrieb von Hotel, Gaststätte und Biergarten nötig sind und wie lange dies dauern würde.
Antwort der Verwaltung
Das Bauamt stellt klar, dass die Außengastronomie an der Beckumer Straße eine Baugenehmigung erfordert, die vorab nicht beantragt wurde. Eine nachträgliche Genehmigung oder Befreiung ist ausgeschlossen, da der Bebauungsplan für das Grundstück ein reines Wohngebiet festsetzt, in dem Außengastronomie unzulässig ist. Für eine rechtssichere Nutzung wäre eine Änderung des Bebauungsplans nötig, deren Verfahrensdauer offen ist und sich über mehrere Jahre erstrecken kann.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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