Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, wann verbindlich Ergebnisse dazu übermittelt werden, ob die Vorgaben des Bebauungsplans I/Q24 bezüglich Toröffnungen zu angrenzenden Waldflächen oder geschützten Landschaftsbestandteilen eingehalten wurden.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans, nach denen Toröffnungen zu Waldflächen oder geschützten Landschaftsbestandteilen nicht zulässig sind. Da die Vorgabe zur Errichtung von Einfriedungen wie Hecken oder Zäunen jedoch nur eine Kann-Vorschrift ist, besteht für die Eigentümer baurechtlich keine Pflicht, überhaupt eine Einfriedung anzulegen.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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- #Einfriedung
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.